AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Phobia GmbH, FN 426123 b,

A-1010 Wien, Himmelpfortgasse 17

Umsatzsteuer-ID: ATU69599703

Gerichtsstand: Wien


1 Geltung, Vertragsabschluss 

1.1 Die Phobia GmbH, FN 426123 b, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift A-1010 Wien, Himmelpfortgasse 17 („Unternehmen“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese gelten für alle Arten von Leistungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das Unternehmen bedarf es nicht.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. 

1.4 Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich.


2 Termine & Verschiebung

2.1 Vom Kunden reservierte Termine sind verbindlich.

2.2 Um einen reibungslosen Spielablauf zu gewährleisten und allen Kunden einen pünktlichen Start der Spiele zu ermöglichen ist es unabdingbar, dass der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen ist jeder Spieler selbst verantwortlich. Der Kunde ist angehalten, zehn Minuten vor dem gebuchten Termin am Sitz des Unternehmens einzutreffen. Zu beachten ist, dass die Zeitfenster für jede Gruppe separat reserviert werden und der Raum entsprechend vorbereitet wird.

2.3 Bei Eintreffen von nicht mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin kann die Gruppe diesen Termin noch wahrnehmen. Die Zeit der Verspätung wird jedoch vom 60-minütigen Countdown abgezogen. Ein Anspruch auf eine Ersatzleistung für die zu spät gekommene Zeit besteht nicht.

2.4 Bei Eintreffen mehr als 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen verfällt dieser Termin. Das Unternehmen wird versuchen, den Termin noch an andere Kunden zu vergeben. Gelingt dies, wird eine pauschale Stornogebühr von 50% des vereinbarten Entgelts fällig. Kann der gebuchte Termin trotz angemessener Anstrengungen nicht an andere Kunden vergeben werden, werden 100% der Buchungssumme als Stornogebühr in Rechnung gestellt, wobei das Unternehmen einen etwaigen ersparten Aufwand hiervon abziehen wird. Die Stornogebühren unterliegen gemäß § 1336 Abs 2 ABGB dem richterlichen Mäßigungsrecht. Wünscht der Kunde, dass das Unternehmen den vereinbarten Termin länger als 15 Minuten reserviert hält, muss der Kunde dies dem Unternehmen telefonisch spätestens 15 Minuten nach Beginn des Termins bekanntgeben. In diesem Fall muss der Kunde das volle Entgelt bezahlen. Die Zeit der Verspätung wird vom 60-minütigen Countdown abgezogen.

2.5 Das Storno eines gebuchten Termins durch den Kunden ist nicht möglich. Die Verschiebung eines gebuchten Termins ist bis 24 Stunden vor dem Termin ohne zusätzliches Bearbeitungsentgelt möglich. Bei Terminverschiebungen kürzer als 24 Stunden vor dem gebuchten Termin werden 30% Prozent der Buchungssumme als pauschales Bearbeitungsentgelt in Rechnung gestellt. Dieses pauschale Bearbeitungsentgelt unterliegt gemäß § 1336 Abs 2 ABGB dem richterlichen Mäßigungsrecht. 


3 Preise

3.1 Die Preise für die Teilnahme an den Escape-Spielen sind online einsehbar. Die Preise gelten pro Gruppe, enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

3.2 Es sind jeweils die am Tag der Buchung gültigen Preise maßgebend.


4 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Die Zahlung ist im Vornhinein zu leisten. Der Betrag kann online oder vor Ort während der Buchung bezahlt werden. Eine unbezahlte Reservierung mit Zahlung am gebuchten Termin ist nicht möglich. Die Zahlung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.


5 Nutzungsbedingungen

5.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und kann von dem Unternehmen jederzeit ohne vorherige Ankündigung und Benachrichtigung an die Kunden geändert werden. Letzteres gilt jedoch nicht für bereits gebuchte Leistungen.

5.2 Alle Leistungen des Unternehmens stehen im Eigentum des Unternehmens. 

5.3 Der Aufbau, die Gestaltung und die Inhalte unserer Spielräume wurden mit sehr viel Aufwand entwickelt. Sie sind das Betriebsgeheimnis des Unternehmens. Die Mitnahme von Mobiltelefonen mit Foto- oder Videoaufnahmefunktion, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten durch Spielteilnehmer und deren Begleiter in die Spielräume ist untersagt. Die Spielteilnehmer sind verpflichtet, derartige Gegenstände (mit Ausnahme solcher, die der Kunde beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen zwingend mit sich tragen muss) vor dem Betreten eines Spielraumes an der Rezeption abzugeben und nach dem Verlassen des Spielraumes abzuholen. Werden Gegenstände bei Verlassen der Spielräume nicht abgeholt, wird das Unternehmen mit angemessenem Aufwand versuchen, deren Eigentümer zu eruieren und, sofern das Unternehmen von diesem Kontaktdaten hat, diesen zu kontaktieren. Gegenstände, deren Eigentümer nicht kontaktiert werden kann oder die vom Eigentümer nicht binnen drei Tagen nach dem Tag der Vorstellung bzw nach Kontaktaufnahme durch das Unternehmen abgeholt werden, werden dem Fundamt übergeben.

5.4 Für die Nutzung von Leistungen des Unternehmens, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist — unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist — die Zustimmung des Unternehmens erforderlich. Dafür steht dem Unternehmen und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgelts.

5.5 Alle Verwertungsrechte (Werknutzungsrechte), gleichgültig nach welcher Rechtsgrundlage, stehen ausdrücklich ausschließlich dem Unternehmen zu.

5.6 Das Unternehmen behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Dienstleistungen als eine nicht öffentlich zugängliche Anlage zu offerieren. Spielteilnehmer sind dazu aufgefordert über das Online-Buchungssystem einen Termin für ein Spiel in gewünschten Räumlichkeiten zu reservieren. Es ist nicht gestattet die einzelnen Räumlichkeiten außerhalb der gebuchten Termine und ohne vorhergehende Online-Buchung zu betreten.

5.7 Der Besuch bzw die Teilnahme an Veranstaltungen des Unternehmens darf nur bei guter körperlicher und gesundheitlicher Verfassung erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, sich auf der Homepage über die Spielräume zu informieren und selbst zu beurteilen, ob er in ausreichend guter Verfassung ist, um einen Spielraum zu besuchen.

5.8 Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen psychoaktiven Substanzen sowie Personen, die unter einer schweren Krankheit wie Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Platzangst, Panikattacken, oder Unwohlsein in dunklen Räumen, bzw auch Personen, die befürchten, dass sich ihr Zustand in der Anlage (teils enge Stellen) verschlechtern könnte, ist die Teilnahme an den Spielen untersagt.

5.9 Kinder bis zum Alter von 12 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Vertrauensperson am Spiel teilnehmen. Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren dürfen die Veranstaltungsstätte nur in Begleitung einer erwachsenen Vertrauensperson besuchen. Die Vertrauensperson kann jedoch im Wartebereich verbleiben. Eltern haften für ihre Kinder bei schuldhafter Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

5.10 Bei dem Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Dieser Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen.

5.11 Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen der vorliegenden AGB betritt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder Gebotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeglichen Anspruch auf Rückerstattung des Spielpreises der Spielräume verwiesen werden. Bei Anwendung von Gewalt oder Zerstörung der Einrichtung, kann das Spiel vorzeitig ohne Anspruch auf Rückerstattung abgebrochen werden. Ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch wird vorbehalten.

5.12 Das Rauchen und das Hantieren mit offenen Flammen, sowie das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Stich- und Schusswaffen, usw.), die Körperverletzungen oder den Tod verursachen könnten, ist strengstens verboten.

5.13 Der Kunde ist schadensersatzpflichtig für Sach- und Vermögensschäden, die er fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

5.14 Jeder Diebstahl oder versuchte Diebstahl wird zur Anzeige gebracht und eine Bearbeitungsgebühr von 250 Euro verrechnet.

5.15 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Spielräume ist unzulässig.

5.16 Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Taschen und Kleidung von Spielteilnehmern vor dem Eintritt und bei Verlassen des Spielraumes zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert ein Spielteilnehmer die Durchsuchung, wird der Zutritt zu den Spielräumen ohne Rückzahlung des Entgeltes verwehrt. Stellt sich nach Eintritt des Spielers in den Spielraum heraus, dass er einen der verbotenen Gegenstände in den Spielraum mitgenommen hat, wird der Spieler ohne Rückzahlung des bezahlten Entgeltes der Anlage verwiesen.


6 Haftungsbegrenzung

6.1 Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ausgeschlossen. Für Schäden an der Person selbst haftet das Unternehmen ohne Beschränkung.


7 Änderungen der AGB

Das Unternehmen behält sich vor, die vorliegende AGB jederzeit und ohne Vorankündigung an die Kunden zu ändern. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Homepage und im Kassenbereich ersichtlich. Es gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Buchung des Besuchs des Kunden gültig sind.


8 Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen dem Unternehmen und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Diese Rechtswahl führt nicht dazu, dass dem Kunden der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf (Günstigkeitsprinzip).


9 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.